Lernstörungen

 Lernstörungen bezeichnen nichts anderes als Minderleistungen beim absichtsvollen Lernen. Sie äußern sich darin, dass das gewünschte Können, Wissen und Verhalten (z.B. Lesen, Rechnen, Schreiben, Mitarbeit) nicht in ausreichender Qualität, nicht mit ausreichender Sicherheit sowie nicht in der dafür vorgesehenen Zeit erworben wird.

Diese Definition ist sehr komprimiert und beschreibt nur einen kleinen Teil des tatsächlichen Umfangs der zur Abklärung notwendigen Befunde.

 

1. Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten:
  • Rechenschwäche
  • Lese-Rechtschreibschwäche
2. Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen
  • Gleichgewicht
  • Greiffunktionen,
3. Tiefgreifende Entwicklungsstörungen wie Autismus

4. Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens

Hierfür wenden Sie sich bitte an einen Logopäden/Sprachtherapeuten

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